Kontaktformular zum Hinweisgeberschutzgesetz

Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur ARGE Sozialdienst Mostviertel können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen der eigenen Organisation einmelden. Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der HinweisgeberInnen vor persönlichen Nachteilen und ermöglicht andererseits der Organisation ein rasches Reagieren auf mögliche Rechtsverletzungen.

Was kann eingemeldet werden?

Das HinweisgeberInnen-System – und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die HinweisgeberIn gilt nur für Rechtsverletzungen, die das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.

Unter das HSchG fallen:

Öffentliche Gesundheit

Verkehrssicherheit

Produktsicherheit und -konformität

Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz

Öffentliches Auftragswesen

Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Umweltschutz

Verbraucherschutz

Strahlenschutz und nukleare Sicherheit

Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB) (z. B. Bestechung, Vorteilszuwendung, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten)

Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV

Nicht erfasst sind u. a. folgende Tatbestände:

Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe

Verstöße gegen das Arbeitsrecht

Mobbing, sexuelle Belästigung

Diebstahl, Betrug, Untreue

Nutze bitte dieses Formular, um uns deine Meldung zu übermitteln. Dies kann auch anonym geschehen.
Wir garantieren eine vertrauliche Behandlung deiner Anfrage gemäß dem internen Prozess und den gesetzlichen Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

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