Hinweis lt. HSchG
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) stellt einen wesentlichen Schritt in Richtung Transparenz und Rechtskonformität in österreichischen Unternehmen dar. Es verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, um Hinweisgebern eine Plattform zu bieten, auf der sie vertraulich Verdachtsmomente über Verstöße melden können. Diese Hinweisgeber genießen durch das HSchG besonderen Schutz.
Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur ARGE Sozialdienst Mostviertel können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen der eigenen Organisation einmelden. Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der HinweisgeberInnen vor persönlichen Nachteilen und ermöglicht andererseits der Organisation ein rasches Reagieren auf mögliche Rechtsverletzungen.
Was kann eingemeldet werden?
Das HinweisgeberInnen-System – und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die HinweisgeberIn gilt nur für Rechtsverletzungen, die das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) abdeckt (siehe folgende Aufzählung).
Unter das HSchG fallen:
- Öffentliche Gesundheit
- Verkehrssicherheit
- Produktsicherheit und -konformität
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von
- Netz- und Informationssystemen
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des
- Strafgesetzbuches (StGB) (z. B. Bestechung, Vorteilszuwendung,
- Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten)
- Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
Nicht erfasst sind u. a. folgende Tatbestände:
- Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe
- Verstöße gegen das Arbeitsrecht
- Mobbing, sexuelle Belästigung
- Diebstahl, Betrug, Untreue
Die Umsetzung des HSchG bei der ARGE Sozialdienst Mostviertel zielt darauf ab, eine sichere und vertrauenswürdige Umgebung zu schaffen, in der MitarbeiterInnen Bedenken bezüglich möglicher Verstöße ohne Angst vor Konsequenzen äußern können.