Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur ARGE Sozialdienst Mostviertel können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen der eigenen Organisation einmelden. Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der HinweisgeberInnen vor persönlichen Nachteilen und ermöglicht andererseits der Organisation ein rasches Reagieren auf mögliche Rechtsverletzungen.
Was kann eingemeldet werden?
Das HinweisgeberInnen-System – und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die HinweisgeberIn gilt nur für Rechtsverletzungen, die das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.
Unter das HSchG fallen:
Öffentliche Gesundheit
Verkehrssicherheit
Produktsicherheit und -konformität
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
Öffentliches Auftragswesen
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Umweltschutz
Verbraucherschutz
Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB) (z. B. Bestechung, Vorteilszuwendung, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten)
Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
Nicht erfasst sind u. a. folgende Tatbestände:
Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe
Verstöße gegen das Arbeitsrecht
Mobbing, sexuelle Belästigung
Diebstahl, Betrug, Untreue
Nutze bitte dieses Formular, um uns deine Meldung zu übermitteln. Dies kann auch anonym geschehen.
Wir garantieren eine vertrauliche Behandlung deiner Anfrage gemäß dem internen Prozess und den gesetzlichen Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.